Rechtsanwalt in Břeclav

Ich widme mich der sog. klassischen anwaltlichen Rechtsberatung
und biete dabei Lösungen für alltägliche sowie nicht alltägliche Probleme an. 

Rechtsberatung komplett auf Deutsch 
▪ strategische Lage der Kanzlei

Zivilrecht ▪ Familienrecht ▪ Erbrecht  Vertragsrecht Immobilien- und Grundstücksrecht Handelsrecht Wechselrecht ▪ Arbeitsrecht ▪ Verwaltungsrecht Strafrecht Exekutions- und Insolvenzrecht ▪ Datenschutz

Internationales Privatrecht

Ich beschäftige mich gerne mit den grenzüberschreitenden Fällen (grenzüberschreitende Unterhaltspflichten oder Erbschaftssachen, Schuldner im Ausland, Verträge mit ausländischen Partnern, Gründung einer Gesellschaft usw.), die einen Bezug zu TschechienÖsterreich und Deutschland aufweisen.

Verwaltung und Betreibung Ihrer Forderungen 

Ich biete den Gläubigern einen umfassenden Rechtsschutz ihrer Rechte an - von außergerichtlicher Beilegung von Streitigkeiten bis zur Vertretung im Gerichts-, Vollstreckungs- oder Insolvenzverfahren. Ich unterstütze auch Opfer von Straftaten im Strafverfahren bei Verteidigung ihrer Ansprüche.

Immobilienrecht


Ich unterstütze Sie komplex beim Thema "Immobilien und Eingetum". Es kann sich um Kauf-, Schenkungs-, Miet-, Pacht- oder andere Verträge, Miteigentums- und Güterrechtsfragen usw. handeln. Im Zusammenhang mit der Übereignung von Immobilien biete ich einen kompletten Service an, einschließlich der treuhänderische Verwahrung der Finanzmittel und der Vertretung im Einverleibungsverfahren.

Referenzen

Ich bedanke mich für die perfekten Dienste im Zusammenhang mit der Überführung meiner privaten Arztpraxis in eine GmbH. Ich weiß die Komplexität Ihrer Unterstützung sehr zu schätzen, von der Gründung der GmbH über die Kommunikation mit den Behörden bis zur Übertragung von Verträgen mit den Krankenkassen. Gerne empfehle ich Sie weiter!

Leona Z.
Überführung der Arztpraxis in eine GmbH

Vielen Dank für Ihr professionelles Engagement, für die schnelle Erledigung der Sache und Ihre Bereitschaft, dies weiß ich sehr zu schätzen. Bei Bedarf werde ich mich auf jeden Fall wieder bei Ihnen melden.

Pavlína J.
Begründung des Wohnungseigentums
Übertragung d. Wohnung mit Einverleibung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit meiner GmbH, samt Vorbereitung aller Unterlagen und Kommunikation mit den Behörden. Auf jeden Fall werde ich mit Ihnen auch in der Zukunft zusammenarbeiten.


Martin D.
Übertragung von Geschäftsanteilen, Aufnahme der Geschäftstätigkeit und Körperschaftsfragen

Vielen Dank, wir waren maximal zufrieden, perfekte und professionelle Dienste.



Markéta & Pavol I.
Streitigkeiten aus Kaufvertrag (Wohnung)
vermögensrechtliche Fragen

Ich bedanke mich im Namen aller für die sehr professionelle Abwicklung. Ich werde Sie bei Gelegenheit weiter empfehlen! Nochmals ein Dankeschön für die rasche und gute Zusammenarbeit. 

Friedrich & Brigitte L.
grenzüberschreitender Immobilienverkauf
samt Treuhandkonto und Einverleibung

Ich danke Ihnen für die vorbildliche Zusammenarbeit und wünsche Ihnen beruflich und privat viel Erfolg!


Eva Z. 
Immobilienverkauf samt
Treuhandkonto u. Einverleibung 

Was kosten Ihre Rechte?

Das Anwaltshonorar wird jedes Mal nach Absprache mit Ihnen vereinbart und es berücksichtigt nicht nur die Umstände des Falles, sondern auch Ihre Vorstellungen. Das Anwaltshonorar kann in der Regel wie folgt vereinbart werden:

  • Zeithonorar - richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die für die Rechtshilfe erforderlich sind. Die Höhe des Stundensatzes wird mit Ihnen vereinbart.
  • Anteilshonorar - richtet sich nach dem Streitwert oder ist von erreichten Zielen abhängig.
  • Pauschalhonorar - wird als fester oder regelmäßig zu zahlender Betrag vereinbart. Die Höhe der Pauschalgebühr wird wieder mit Ihnen vereinbart.
  • Abrechnung nach "Tarif" - die Leistungen werden entsprechend der Verordnung Nr. 177/1996 Slg., Anwaltstarif, in der Fassung späterer Vorschriften, abgerechnet. Die Vergütung für jede Leistung richtet sich dann entweder nach der genannten Verordnung oder nach Absprache mit Ihnen.

Von Anfang an wissen Sie, welche Kosten auf Sie zukommen.

Gemäß § 14 Gesetz Nr. 634/1992 Slg., über Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Vorschriften, informiere ich hiermit meine Klienten, die Verbraucher sind, über die Möglichkeit außergerichtlicher Beilegung eines eventuellen Streites. Das dafür zuständige Subjekt ist Česká advokátní komora, mehr unter www.cak.cz.